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HUK-COBURG - Partner für den öffentlichen Dienst. Die HUK-COBURG ist aus dem öffentlichen Dienst heraus und für den öffentlichen Dienst gegründet worden. Mehr als 4 Millionen Beamte und Arbeitnehmer aus dem öffentlichen Sektor setzen bis heute ihr Vertrauen in die Versicherung. Die HUK-COBURG ist damit der größte Beamtenversicherer in Deutschland. So vielfältig der öffentliche Dienst ist, so lang ist auch die Liste an Berufsgruppen, die bei der HUK-COBURG versichert werden. Dazu gehören neben Mitarbeitern in der Verwaltung, in Ämtern, in Krankenhäusern, in der Kinderbetreuung und anderen sozialen Einrichtungen auch die klassischen Beamtenberufe wie Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute aber auch Richter und Soldaten. Sie alle setzen auf die Nummer eins, wenn es um Versicherungen für den öffentlichen Dienst geht. Die HUK-COBURG gibt auf Ihrer Website aktuelle und interessante Informationen, dabei können Sie sich auch einige Publikationen für den öffentlichen Dienst kostenfrei herunterladen. |
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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Tarifrunde deutscher Länder: Gewerkschaften fordern 6,5 Prozent
Ausgabe 1/2013
Die Themen im Überblick:
- Tarifrunde deutscher Länder
- Erfolgsfaktor öffentlicher Dienst
- Staat zahlt jährlich 60 Euro Zuschuss zur Pflegeversicherung
- Personalräte-Preis 2013
- Open Government
- Professorenbesoldung
- Familienpflegezeit
Tarifrunde deutscher Länder: Gewerkschaften fordern 6,5 Prozent
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben ihre Forderungen für die Tarifrunde in den Ländern erhoben. Für die Gewerkschaften sorgt die gute Konjunkturentwicklung der letzten Jahre für eine deutlich positive Einnahmeentwicklung bei den öffentlichen Haushalten. Für den Zeitraum 2012 bis 2014 wird für die Länder ein Steuerplus von 8,2 Prozent erwartet. Darum sei es jetzt an der Zeit, die Beschäftigten daran teilhaben zu lassen. Die Forderung im Detail:
- 6,5 Prozent mehr Geld mit einer sozialen Komponente.
- 100 Euro monatlich mehr für Auszubildende und verbindliche Übernahme.
- Keine Verschlechterung des Urlaubsanspruchs.
- Verhandlungen über Einschränkungen befristeter Arbeitsverhältnisse führen.
- Die Ergebnisse zeit- und inhaltsgleich auf Beamte übertragen.
- Die Laufzeit soll nicht mehr als 12 Monate betragen.
Die Gewerkschaften weisen auf den tariflichen Einkommensrückstand der Beschäftigten in den Ländern hin. Der Abstand zur Entgelttabelle TVöD (Bund und Kommunen) beträgt nach Gewerkschaftsangaben zum 1.1.2013 etwa 2,3 Prozent. Dieser Abstand erhöht sich noch mal um weitere 1,4 Prozent, wenn die Gehälter für Bundes- und Kommunalbeschäftigte zum 1. August 2013 in Kraft treten.
Auch bei der 2. Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt. Experten rechnen bis Ende März 2013 mit einem Tarifabschluss.
Gespräche zu L-EGO in Aussicht
Neben der Tarifrunde für Landesbeschäftigte drängen die Lehrergewerkschaften auf den Abschluss einer Lehrkräfte-Entgeltordnung (L-EGO). Im Anschluss an den Verhandlungsauftakt in der Länder-Tarifrunde haben sich die Vertreter der Bundesländer bereiterklärt, über die Eingruppierung von Lehrkräften mit den Gewerkschaften zu sprechen. Von der Entgeltordnung (L-EGO) sind rund 200.000 Lehrkräfte im Tarifverhältnis betroffen.
Übertragung auf Beamte gefordert
Der Tarifabschluss für Arbeitnehmer in den Ländern hat auch für Landesbeamte eine Bedeutung. Traditionell orientiert sich die Anpassung der Beamtenbezüge am Tarifergebnis. Es besteht aber kein Automatismus. Denn für Besoldung und Versorgung sind die Gesetzgeber in den Landesparlamenten zuständig. Und dort gibt es längst nicht mehr den Gleichklang wie man es von früher kennt – weder zeitlich noch inhaltlich.
Erfolgsfaktor öffentlicher Dienst
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat bei der 54. Jahrestagung des dbb beamtenbund und tarifunion ein klares Bekenntnis zum öffentlichen Dienst abgegeben. Für Friedrich ist die loyale und gut funktionierende Verwaltung eine der wichtigsten Erfolgsgrundlagen für den Standort Deutschland.
Es sei wichtig, die Gesellschaft vom Wert und von der Zukunftsfähigkeit der Strukturen des öffentlichen Dienstes zu überzeugen. Politik, Arbeitgeber und Beschäftigte tragen hierfür die Beweislast. Im Hinblick auf die künftigen Versorgungslasten von Bund und Ländern müsse die Politik zur Finanzierbarkeit der Systeme manches Vorurteil in der öffentlichen Meinung korrigieren. Wichtig sei aber auch, für die Finanzierbarkeit der Versorgungslasten glaubwürdig, etwa in Form von Pensionsfonds, vorzusorgen.
Dr. Friedrich zeigte mit vielen Beispielen, dass der Fortschritt im öffentlichen Dienst längst angekommen ist. Der Minister ist davon überzeugt, dass die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf beiden Statusgruppen „Tarifbeschäftigten" und „Beamten" beruhe. Dennoch brauche der öffentliche Dienst auch weiterhin die Offenheit gegenüber gesellschaftlichen Veränderungen.
Der öffentliche Dienst hält nicht nur Schritt, sondern ist Teil des Fortschritts und ist schon heute ein attraktiver Arbeitgeber.
Staat zahlt jährlich 60 Euro Zuschuss zur Pflegeversicherung
Wer eine private Zusatzversicherung für den Pflegefall abschließt, bekommt seit Jahresbeginn 60 Euro Zuschuss vom Staat.
Der Staat fördert den „Pflege-Bahr", weil er erkannt hat, dass die Pflege-Pflichtversicherung in einer alternden Gesellschaft zukünftig nicht mehr alleine ausreichen wird. Die private Vorsorge mit staatlichem Zuschuss soll Abhilfe schaffen.
Zum Hintergrund: Deutschland altert. Das ist nicht neu. Damit steigt aber auch das Risiko, ein Pflegefall zu werden und das kann teuer werden. Selbst mit der Pflege-Pflichtversicherung ist man nicht alle Sorgen los. „Von Heimkosten in Höhe von rund 3.500 Euro oder sogar mehr trägt die Pflege-Pflichtversicherung maximal die Hälfte", erklärt Dr. Hans Olav Herøy, Vorstand der HUK-COBURGKrankenversicherung.
Günstige Gelegenheit
Die Gelegenheit, sich um die private Pflegevorsorge zu kümmern, ist günstig wie selten zuvor. Der Grund: Der Staat fördert den „Pflege-Bahr" mit einer monatlichen Zulage von fünf Euro. Die Zulage können alle pflege-pflichtversicherten Bürgerinnen und Bürger, die bereits 18 Jahre alt sind, erhalten. Dazu muss mindestens ein monatliches Pflegegeld von 600 Euro in der Pflegestufe 3 versichert werden. Ein Leistungsanspruch besteht aber auch bereits in der Pflegestufe 1 oder 2, sowie bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, wie bei Demenz (Pflegestufe 0). Es erfolgt grundsätzlich keine Gesundheitsprüfung. Alle Personen, die aktuell nicht pflegebedürftig sind, können sich versichern.
Mehr Informationen:
Gerne erstellt Ihnen der Ansprechpartner der HUK-COBURG ein persönliches Angebot. Rufen Sie ihn doch einfach mal an.
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